Häufige Fragen

Durchsuchen Sie die FAQ nach Stichworten. Sie wissen, in welchem Zusammenhang Ihre Frage auftauchen könnte? Dann schränken Sie Ihre Suche auf bestimmte Kategorien ein.

Häufige Fragen durchsuchen

Sie können die Suche auf bestimmte Bereiche einschränken

Suchergebnisse

1 Wird meine RechnungOnline vom Finanzamt akzeptiert?
Ja, die RechnungOnline, also die elektronische Rechnung, wird von der Finanzverwaltung anerkannt. Seit dem 1. Juli 2011 gilt dies durch das Steuervereinfachungsgesetz auch für elektronische Rechnungen ohne digitale Signatur. Falls Sie dennoch lieber Ihre Rechnung signiert haben möchten, können Sie diese natürlich nutzen. Hier die Schritte zur Einrichtung:

Wie kommt die Signatur auf Ihre Rechnung:
- Gehen Sie im Kundencenter (Mobilfunk) auf der Seite für RechnungOnline in der linken Navigation auf "Einstellungen ändern" und dann in die Registerkarte "Downloadformate".
- Klicken Sie dort die Auswahlbox "Signatur für Rechnung" an. Die Signatur wird dann automatisch für alle die Rechnungen erstellt, die Sie noch im Portal einsehen können. Bitte wundern Sie sich nicht, wenn Sie die Signatur nicht sofort sehen - es kann bis zu einem Tag dauern, bis sie Ihnen angezeigt wird.
- Wählen Sie anschließend eine Rechnung aus und klicken Sie auf den Button "Rechnung (Signatur)". Bitte speichern Sie dann die ADS- und die PDF- Datei auf Ihrem PC. Öffnen können Sie allerdings nur die PDF- Datei, da für die ADS-Datei eine spezielle Software erforderlich ist, die nur dem Finanzamt vorliegt. Wenn Sie noch einmal nachschauen möchten, können Sie dies im Internet unter http://www.signature-check.de.
Unsere Empfehlung: Speichern Sie beide Dateien - PDF und ADS - innerhalb von 18 Monaten - ab, da wir die Daten danach löschen.
Haben Sie weitere Fragen hierzu? Viele interessante Informationen zur elektronischen Signatur finden Sie übrigens auch auf der Homepage der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen unter www.bundesnetzagentur.de. Oder rufen Sie uns von Ihrem Handy aus an. Wir beraten Sie gern.

Wie zufrieden sind Sie mit der Antwort?

2 Ich habe eine Mahnung erhalten, aber keine Rechnung. Warum?
Es besteht die Möglichkeit, dass Sie RechnungOnline nutzen. Bei jedem neuen Vertrag ist RechnungOnline vorbelegt. Dies bedeutet jedoch nicht, dass Sie die Rechnung automatisch per E-Mail erhalten. Am besten prüfen Sie zuerst im Kundencenter (Mobilfunk), welche Art der Rechnung bei Ihnen hinterlegt ist. Dort haben Sie auch die Möglichkeit, Ihre Rechnungen einzusehen und auszudrucken.
Bei neuen Verträgen ab März 2012 werden Sie bei Vorliegen einer neuen Rechnung automatisch per SMS benachrichtigt.
Bei bestehenden Verträgen, für die bisher keine der Optionen E-Mail-Versand, E-Mail-Benachrichtigung oder SMS-Benachrichtigung gewählt wurde, wird bis Mai 2012 ebenfalls die automatische Benachrichtigung per SMS aktiviert. Bei Kunden mit mehreren Verträgen erfolgt die Benachrichtigung nur an eine Mobilfunk-Rufnummer. Wenn Sie die Benachrichtigungen per SMS nicht oder an eine andere Rufnummer wünschen, können Sie dies im RechnungOnline-Portal unter "Einstellungen ändern" anpassen. Das Portal erreichen Sie über das Kundencenter (Mobilfunk).

Wie zufrieden sind Sie mit der Antwort?

3 Wo kann ich meine RechnungOnline einsehen?
Ihre Rechnungen können Sie online im Kundencenter unter dem Menupunkt "Rechnungen" bzw. "Ihre Rechnung" ansehen. Dafür müssen Sie sich einmalig für RechnungOnline anmelden und außerdem im Kundencenter registriert sein. Beides können Sie über unten genannten Link tun.
Bitte beachten Sie, dass aus Datenschutzgründen zum 31.12. jeden Jahres die Rechnungen des gesamten Vorjahres gelöscht werden.

Wie zufrieden sind Sie mit der Antwort?

4 Warum erhalte ich keine Rechnung?
Ihre Rechnung kann auf zwei Wegen zu Ihnen gelangen. Entweder Sie nutzen RechnungOnline, dann kann Ihre Rechnung im Kundencenter abgerufen werden. Oder Sie erhalten eine Rechnung per Post. Haben wir Ihre aktuelle Adresse? Auch dieses können Sie jederzeit online im Kundencenter überprüfen.

Wie zufrieden sind Sie mit der Antwort?

5 Erhalte ich weiterhin eine Papierrechnung, wenn ich mich für RechnungOnline angemeldet habe?
Wenn Sie sich für RechnungOnline entschieden haben, erhalten Sie keine Papierrechnung mehr. Gemäß unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) entfällt die Zusendung der Papierrechnungen per Post. RechnungOnline ist somit Ihre rechtsverbindliche Rechnungsdarstellung. Bitte schauen Sie sich daher Ihre Rechnungen/Rechnungsdokumente regelmäßig online an. Wenn Sie Ihre Rechnung oder Gutschrift ausgedruckt haben möchten, können Sie diese im "Papierformat PDF" selber aus dem Kundencenter heraus ausdrucken - oder auf Ihrem PC abspeichern.

Auf Wunsch können Sie sich zeitnah und kostenlos per E-Mail oder SMS über die Bereitstellung der monatlichen Rechnung informieren lassen. Geben Sie dazu im RechnungOnline-Portal unter "Einstellungen ändern"/"Rechnungsbenachrichtigung" Ihre E-Mail-Adresse oder Ihre Mobilfunk-Nummer ein.

Außerdem können Sie unter "Einstellungen ändern" > "Rechnungsversand" Ihre E-Mail-Adresse eingeben und die Rechnung und den verschlüsselten Einzelverbindungsnachweis per E-Mail erhalten.

Wie zufrieden sind Sie mit der Antwort?

6 Warum wird meine Gutschrift nicht auf der Rechnung ausgewiesen?
Gutschriften werden nicht auf der Rechnung ausgewiesen, werden aber mit der bzw. den Rechnung(en) verrechnet. Zu Ihrer Information erhalten Sie daher eine separate schriftliche Bestätigung Ihrer Gutschrift. Ihren aktuellen Kontostand können Sie im Kundencenter unter "Buchungen Kundenkonto" einsehen.

Wie zufrieden sind Sie mit der Antwort?

7 Wie kann ich meinen Mobilfunk-Anschluss am schnellsten nach einer Sperrung wegen offener Rechnungen wieder freischalten lassen?
Bitte überweisen Sie den offenen Rechnungsbetrag. Die IBAN und BIC finden Sie in den Fußnoten auf unseren Anschreiben:

Telekom Deutschland GmbH
IBAN: DE68700202700667302269
BIC: HYVEDEMMXXX
Konto: 667302269
BLZ: 70020270
Hypovereinsbank München
Verwendungszweck: Ihr Kundenkonto oder Mobilfunkrufnummer.

Ihr Anschluss wird schnellstmöglich entsperrt. Bei Rückfragen können Sie auch den Telekom Kundenservice kontaktieren. Die Rufnummern finden Sie unter dem unten angegebenen Link.

Bis zum 1. Februar 2014 können Sie auch weiterhin die Kontonummer und Bankleitzahl der Telekom Deutschland GmbH für Überweisungen verwenden.

Wie zufrieden sind Sie mit der Antwort?

8 Ich möchte mit meiner Telekom Mobilfunk-Karte geschäftlich sowie privat telefonieren und für beides eine gesonderte Rechnung haben. Wie kann ich das beantragen?
In diesem Fall ist die TwinBill Pro genau das Richtige für Sie. Sie bietet Ihnen den Vorteil, dass Sie sowohl für ihre privat geführten als auch für Ihre beruflichen Gespräche jeweils eine getrennte Rechnung erhalten.
Ihre bestehende Mobilfunk-Karte wird hierzu einfach in eine TwinBill Pro erweitert.

Wie zufrieden sind Sie mit der Antwort?

9 Wann wird mein Mobilfunk-Anschluss nach Sperre wegen Zahlungsverzug wieder entsperrt?
Hierfür haben Sie mehrere Möglichkeiten zur Auswahl: Ihr Anschluss wird nach Zahlungseingang der offenen Rechnungen umgehend entsperrt. Sie können uns den Zahlungsnachweis der offenen Rechnungen auch zusenden - per Fax (0180 5 124000) oder per E-Mail (kundenservice.entsperrung@telekom.de), um eine Entsperrung vorzunehmen.

Wie zufrieden sind Sie mit der Antwort?

10 Wo kann ich die noch nicht in Rechnung gestellten Verbindungen aus dem laufenden Monat sehen?
Am schnellsten geht dies von Ihrem Handy aus. Wählen Sie einfach die Kurzwahl 2000 und lassen Sie sich die Verbindungskosten aus dem laufenden Monat ansagen.

Sie können diese Information auch in unserem Kundencenter unter www.telekom.de/Kundencenter über den Reiter „Kostenkontrolle“ oder über Ihre Kundencenter-App abrufen. Welche Telefonnummern Sie angerufen haben, sehen Sie im Anrufspeicher Ihres Mobiltelefons.

Wie zufrieden sind Sie mit der Antwort?

Alles für Unterwegs