Komfortdienste
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1) Voraussetzung ist, dass beim Anschluss des angerufenen Telekom Mobilfunkkunden im "Besetzt"-Fall keine Rufumleitung zur Mobilbox oder zu einer anderen Rufnummer eingerichtet und der Komfortdienst „Anklopfen“ deaktiviert ist. Der angerufene Telekom Kunde muss sich außerdem im deutschen Mobilfunknetz der Telekom befinden und telefonieren. Als Anrufer muss der Telekom Mobilfunkkunde „Rückruf bei Besetzt“ aktiviert haben. Dieser Komfortdienst steht nur im Inland zur Verfügung. »R-138»
2) Voraussetzung: Es ist keine Rufumleitung zur Mobilbox oder einer anderen Rufnummer bei "Nicht erreichbar" und/oder "Besetzt" eingerichtet. Die Rufnummernübermittlung beim Anrufer muss freigeschaltet sowie die Weiterleitung der Rufnummer über alle beteiligten Netze gewährleistet sein. Der angerufene Telekom Kunde muss im deutschen Mobilfunknetz der Telekom eingebucht sein und den Dienst "Entgangene Anrufe" aktiviert haben. Dieser Komfortdienst steht Telekom Mobilfunkkunden im Ausland nicht zur Verfügung. »R-140»
3) Diese beiden Komfortdienste stehen Ihnen als Angerufener im Ausland nicht zur Verfügung. Als Anrufer aus dem Ausland sind die Komfortdienstansagen für Sie gemäß Ihrem Roaming-Tarif kostenpflichtig. »R-141»
4) Ein Anruf beim sprachgesteuerten Telekom Mobilfunk-Kundenservice vom Inland aus ist zunächst kostenlos. Für Xtra Kunden kostet die Weiterleitung des Gesprächs zu einem persönlichen Berater auf Wunsch des Kunden je weitere angefangene Minute 0,12 €. »R-139»